Rauchgasreinigung in Deutschland


 
In der Bundesrepublik gilt das im internationalen Vergleich weitreichendste Regelwerk zur Begrenzung der Rauchgasemissionen aus fossil befeuerten Anlagen. Die Umweltgesetze der Bundesrepublik, besonders detailliert das Bundesimmissionsschutzgesetz, die Großfeuerungsanlagen-Verordnung, aber auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie das Wasserhaushaltsgesetz, fordern vom Betreiber einer Anlage, eine diesen Anforderungen gerecht werdende Organisation aufzubauen. Die nationalen Regelungen werden ergänzt durch eine Reihe von internationalen Vorschriften und Normen, in denen die Anforderungen an die Organisation des Umweltschutzes in einem Unternehmen sehr detailliert aufgelistet sind.

Die Nachrüstung der fossil befeuerten Kraftwerke der Stromversorger in den alten Bundesländern wurde in der vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen. Mit Ausnahme einiger weniger Anlagen, die hier spätestens bis zum 1. April 1993 stillgelegt werden mussten, ist jedes Kraftwerk mit modernster Emissionsverminderungstechnik ausgestattet.

In den neuen Bundesländern wurden zum 1. Juli 1990 alle Umweltgesetze der Bundesrepublik in vollem Umfang übernommen und geringfügige Zugeständnisse lediglich bei den Übergangsfristen zugelassen. Dies machte eine völlige Modernisierung des gesamten Kraftwerkparks notwendig. Wenn es wirtschaftlich sinnvoll war, wurden die bestehenden Anlagen mit modernsten Rauchgasreinigungskomponenten nachgerüstet. Waren die Möglichkeiten zur Nachrüstung nicht gegeben, wurden die Kraftwerke stillgelegt und durch modernste Kraftwerksneubauten ersetzt.

Allerdings ist Umweltschutz nicht kostenlos. Die Investitionen für derartige Einrichtungen betragen etwa 25 bis 30 % der gesamten Investition.

Das Hauptaugenmerk bei den Emissionsvorschriften für Großfeuerungsanlagen richtet sich auf Stickstoffoxid (NOX), Staub und Schwefeldioxid (SO2).

Die aus dem Dampferzeuger kommenden Rauchgase durchlaufen daher folgende Stufen: Entstickung, Entstaubung, Entschwefelung.