Die Energieeinheit Elektronvolt


 
Als Energieeinheiten werden das Newtonmeter (Nm), das Joule (J) und die Wattsekunde (Ws) verwendet. Dabei gilt:

1 Nm = 1 J = 1 Ws

 

  • 1 Nm Energie ist erforderlich, wenn eine Kraft von 1 N längs eines Weges von 1 m wirken soll
    (z. B. 100 g Masse 1 m hochheben).

 

  • Steigt die Temperatur von 1 g Wasser um etwa 0,24 °C an, ist dem Wasser eine Energie von 1 J zugeführt worden.

 

  • Bei 1 V Spannung und einer Stromstärke von 1 A wird in 1 s die Energie von 1 Ws z. B. in Wärme umgewandelt.

Bei Kernumwandlungen treten sehr viel kleinere Energiewerte auf. Deshalb ist zusätzlich die Einheit Elektronvolt (eV) festgelegt worden.

Definition:

1 eV ist die Energie, die ein Elektron aufnimmt, wenn es beim freien Durchlaufen einer Spannungsdifferenz von 1 V beschleunigt wird.

Je höher also die Spannung ist, desto größer wird die Bewegungsenergie der Teilchen.

Vielfache von 1 eV: 1 Kiloelektronvolt (keV) = 103 eV
  1 Megaelektronvolt (MeV) = 106 eV
  1 Gigaelektronvolt (GeV) = 109 eV

Umrechnungen: 1 eV = 1,602 · 10-19 J
  1 J = 6,242 · 1018 eV