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| Bei Kernspaltungen und von den künstlich erzeugten Radionukliden
werden ionisierende Strahlen ausgesandt. Sie stellen für
Lebewesen eine große Gefahr dar. In Kernkraftwerken werden deshalb
die Strahlen abgeschirmt und die Strahlen aussendenden Radionuklide
sicher eingeschlossen. Diese grundlegenden Anforderungen müssen
sowohl bei normalem Reaktorbetrieb als auch im Störfall erfüllt
sein. |
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Ein störungsfreier Normalbetrieb wird durch Qualitätssicherung
gewährleistet. Das erfordert die Verwendung qualitativ hochwertiger
Komponenten und Anlagenteile (optimale Werkstoffe, gewissenhafte Fertigung,
umfassende Kontrollen und Wiederholungsprüfungen während
der gesamten Lebensdauer der Anlage), die Einplanung hoher Sicherheitsreserven,
eine schonende Betriebsweise und den Einsatz fachkundigen Betriebspersonals.
Um kleinere Betriebsstörungen (z. B. geringer Druckanstieg in
den Kühlmittelleitungen über den Regelbereich hinaus) feststellen
und beherrschen zu können, sind Störungsmelder und
Begrenzungseinrichtungen vorhanden. Werden bestimmte Grenzwerte
überschritten, wird automatisch eine Korrektur vorgenommen, damit
es nicht zu einem Störfall kommt. Leichtwasserreaktoren besitzen
zusätzlich ein selbststabilisierendes Betriebsverhalten.
Auslegungsstörfälle (z. B. Bruch einer Hauptkühlmittelleitung)
sind zwar aufgrund der vielen sicherheitstechnischen Vorkehrungen
unwahrscheinlich, können im Prinzip aber dennoch eintreten. Sie
müssen dann sicher beherrscht werden. Bei einem Auslegungsstörfall
garantiert das Reaktorschutzsystem ein Abschalten des Reaktors,
die Abfuhr der Nachwärme und den sicheren Einschluss des radioaktiven
Inventars. Die Schäden in der Reaktoranlage werden dadurch begrenzt
und in der Umgebung des Kernkraftwerkes keine Schäden verursacht.
Die prompte Gamma- und Neutronenstrahlung verschwindet beim Abschalten
des Reaktors. Dafür ist Voraussetzung, dass der Reaktor auf Dauer
in einen unterkritischen Zustand gebracht werden kann. Das geschieht
durch schnelles Einfahren der Neutronen absorbierenden Steuerstäbe
in den Reaktorkern und durch Einspeisung von Wasser mit Borzusatz.
Die Spaltprodukte sind radioaktiv und erzeugen auch nach dem Abschalten
des Reaktors große Wärmemengen. Diese so genannte Nachwärme
beträgt anfangs etwa 5 % der Ausgangsleistung und nimmt mit der
Zeit auf etwa 2 % ab. Bei einem Kraftwerk mit einer thermischen Leistung
von Wth = 3 000 MW wären das 150 bis 60 MW. Bei fehlender
Wärmeabfuhr würde die Temperatur bis weit über das
Schmelzen der Brennstäbe hinaus ansteigen. Radioaktive Spaltprodukte
könnten dann freigesetzt werden. Es muss also in jeder Situation
sichergestellt sein, dass die Nachwärme abgeführt wird.
Die künstlich erzeugten Radionuklide (Spaltprodukt, Aktivierungsprodukte,
Aktiniden) werden durch mehrere gestaffelt hintereinander angeordnete
Schutzbarrieren eingeschlossen. Die Radionuklide dürfen
niemals unkontrolliert und in unzulässigen Mengen in die Biosphäre
gelangen. Die Barrierenfunktion muss unter allen Störfallbedingungen
aufrechterhalten werden.
Der Einschluss der in den Brennstäben vorhandenen Spaltprodukte
ist oberstes Ziel der Reaktorsicherheitstechnik. Bei Leichtwasserreaktoren
beträgt die Aktivität des Reaktorinventars nach 2,5 Betriebsjahren
etwa 1,85 · 1020 Bq. Es bedeutet, dass in 1 s 1,85 · 1020
Kernumwandlungen stattfinden und dabei Strahlungsteilchen und Strahlungsquanten
ausgesandt werden. Zum Vergleich: Auf der gesamten Erde wird die C-14-Aktivität
auf 8,5 · 1018 Bq geschätzt.
Das umfassende Reaktorsicherheitssystem macht einen Störfall,
bei dem radioaktive Stoffe unkontrolliert in größeren Mengen
austreten, sehr unwahrscheinlich. Er ist aber nicht grundsätzlich
auszuschließen, denn bei Kernkraftwerken kann man - wie bei
allen anderen technischen Systemen auch - niemals eine 100%ige Sicherheit
erreichen. Für solche theoretisch nicht auszuschließenden,
aber höchst unwahrscheinlichen Ereignisse werden für das
einzelne Kernkraftwerk zusätzliche Notfallschutzmaßnahmen
geplant. Ihr Ziel ist es, Kernschäden zu verhindern und die Freisetzung
radioaktiver Stoffe in die Umgebung so weit wie möglich zu begrenzen.
Risikountersuchungen haben gezeigt, dass in deutschen Leichtwasserreaktoren
einige Stunden bis zu einigen Tagen vergehen würden, bis aus
einem Auslegungsstörfall bei angenommenem Versagen von Schutz-
und Sicherheitseinrichtungen ein Unfall mit der Gefahr einer Aktivitätsfreisetzung
wird. Diese Zeit reicht aber aus, um die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen
einzuleiten. Das sind im Wesentlichen die Wiederherstellung der Kernkühlung,
die Bereitstellung weiterer Wasserreserven zur Kühlung und die
Druckentlastung des Sicherheitsbehälters. Dabei wird die Abluft
aus dem Sicherheitsbehälter speziellen Verzögerungsstrecken
und Notfallfiltern zugeführt, damit nach entsprechender Abklingzeit
und Reinigung die Abluft an die Umgebung abgeführt werden kann.
Um die Sicherheit von Kernkraftwerken weiter zu verbessern, wird eine
umfassende Sicherheitsforschung betrieben. Man versucht, einzelne
Komponenten zu verbessern, vorhandene Sicherheitsreserven zu bestimmen,
einzelne Schutz- und Sicherheitssysteme in ihrem Zusammenspiel unter
immer neuen Bedingungen zu beurteilen sowie den Ablauf möglicher
bzw. hypothetischer Störfälle zu analysieren. Die dabei
gewonnenen Erkenntnisse können zur Verbesserung der bestehenden
Sicherheitssysteme beitragen.
Neben den technisch denkbaren Störfällen sind auch solche
Fälle vorstellbar, die sich einem technischen Zugriff des Menschen
entziehen. So kann man z. B. gegen den Einschlag eines großen
Meteoriten keine Sicherheitseinrichtungen schaffen. Für solche
Fälle muss ermittelt werden, ob die Eintrittswahrscheinlichkeit
so groß und die Auswirkungen so katastrophal sind, dass ein
Risiko nicht mehr akzeptiert werden kann. |
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