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Der Mensch besitzt kein Sinnesorgan für ionisierende Strahlen.
Sie lassen sich nur mithilfe besonderer Messinstrumente nachweisen.
Alle Strahlenschutzmaßnahmen müssen deshalb ständig
von Strahlenmessungen begleitet werden.
Strahlenmessungen sind nur möglich, wenn Wechselwirkungen der
Strahlung mit Materie stattfinden. Erst wenn die Strahlung eine nachweisbare
Veränderung hervorruft, kann diese erfasst werden. Der Grad der
Veränderung ist dann ein Maß für die Intensität
der verursachenden Strahlung. |
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