Strahlenmessung und Maßeinheiten


 

Der Mensch besitzt kein Sinnesorgan für ionisierende Strahlen. Sie lassen sich nur mithilfe besonderer Messinstrumente nachweisen. Alle Strahlenschutzmaßnahmen müssen deshalb ständig von Strahlenmessungen begleitet werden.

Strahlenmessungen sind nur möglich, wenn Wechselwirkungen der Strahlung mit Materie stattfinden. Erst wenn die Strahlung eine nachweisbare Veränderung hervorruft, kann diese erfasst werden. Der Grad der Veränderung ist dann ein Maß für die Intensität der verursachenden Strahlung.