Strahlenbelastung durch den Reaktorunfall von Tschernobyl


 
Der Reaktorunfall von Tschernobyl am 26. April 1986 wurde durch Fehlbedienungen der Reaktorregelung ausgelöst.

Dabei kam es zu einem so großen Temperaturanstieg in den Brennelementen, dass diese schmolzen. Der dadurch entstehende sehr hohe Wasserdampfdruck ließ die Druckrohre, in denen sich auch die Brennelemente befanden, platzen. Der Moderator Graphit geriet in Brand. Aus dem zerstörten Reaktor gelangten Radionuklide ins Freie. Dafür ist von der ehemaligen Sowjetunion eine Aktivität von 1019 Bq angegeben worden. Ein Großteil der Radionuklide hat zu einer hohen Kontamination der Umwelt in einer 30-km-Zone um den Reaktor geführt.

Durch die Brände, die nach dem Zerbersten auftraten, wurden radioaktive Stoffe in Höhen von 1 bis 2 km transportiert (Schornsteinwirkung) und z. T. über weite Gebiete verteilt. Die Windrichtung am 26. April führte die radioaktive Wolke zunächst nach Finnland. Durch Änderung der Windrichtung am 27. April wurden auch Süddeutschland und Nordpolen betroffen. Die höchsten Aktivitäten außerhalb der UdSSR traten in Süddeutschland, Österreich, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Oberitalien und Nordjugoslawien auf. Innerhalb der einzelnen Gebiete gab es jedoch große Unterschiede, die im Allgemeinen von der Niederschlagstätigkeit abhingen.

In der Bundesrepublik wurden eine Reihe von Radionukliden nachgewiesen. Dabei war am Anfang im Wesentlichen die J-131-Aktivität, anschließend die Cs-137-Aktivität von Bedeutung. Sie wird wegen der relativ langen Halbwertszeit des Radionuklids auch in Zukunft bestimmte Nahrungsmittel belasten.

Die Kontamination des Bodens durch J-131 und Cs-177 war in der ersten Maiwoche in ausgewählten Standorten der Bundesrepublik recht unterschiedlich.

Seit 1986 ist die Aktivität in den meisten Nahrungsmitteln auf sehr kleine Werte abgeklungen. Lediglich bei Reh- und Hirschfleisch sowie einigen Pilzarten sind durch Anreicherung höhere Konzentrationen entstanden.

Aufgrund der abgelagerten Aktivitäten ist es zu einer zusätzlichen Strahlenbelastung gekommen, die auch in Zukunft noch wirksam sein wird. Sie betrug 1986 je nach Wohnort zwischen 0,05 mSv und 1,1 mSv bei Erwachsenen und zwischen 0,1 mSv und 1,5 mSv bei Kleinkindern. Während der gesamten Lebenszeit werden Erwachsene eine zusätzliche Dosis zwischen 0,5 mSv im Norden und 6 mSv in Südbayern erhalten. Bei Kleinkindern in Bayern kann der Maximalwert eventuell bis zu 10 mSv betragen.