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| In der DDR wurde 1970 das ehemalige Salzbergwerk Bartensleben als
Endlager für radioaktive Abfälle (ERAM) ausgewählt.
Es liegt in Sachsen-Anhalt in Morsleben, Kreis Haldensleben |
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1912 wurde die Salzförderung im Schacht Bartensleben aufgenommen.
Bei der Steinsalzgewinnung bis 1969 sind in einer Tiefe bis rund 520
Meter Hohlräume bis zu 100 Meter Länge und 30 Meter Breite
und Höhe entstanden. Nach ausführlichen Eignungsuntersuchungen
der Grube Bartensleben wurde 1972 eine Genehmigung zur Errichtung
des Endlagers erteilt. Sie war mit der Maßgabe verbunden, die
Umrüstung der Schachtanlage sowie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
durchzuführen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Versuchsbetriebes erging die Genehmigung
zum Betrieb mit einer Gültigkeit von fünf Jahren, der sich
eine zweite Genehmigung für den Dauerbetrieb anschloss. Mit der
Herstellung der deutschen Einheit ging die Zuständigkeit für
den Betrieb des ERAM auf das Bundesministerium für Strahlenschutz
über. ERAM ist ein Bundeslager, in dem radioaktive Abfälle
aus den alten und neuen Bundesländern eingelagert werden können,
die im Zusammenhang mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie in
der Medizin und Forschung entstanden sind. |
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Entsprechend dem Ziel der gesetzlichen Übergangs- und Überleitungsvorschrift
zur schrittweisen Anpassung von Genehmigungen der ehemaligen DDR an
das bundesdeutsche Recht wurden im Endlager Morsleben zur Verbesserung
des Brand- und Strahlenschutzes eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt.
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Dennoch hat das Bundesumweltministerium aus Vorsorgegründen
die weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle zunächst ausgesetzt
und weitere Untersuchungen veranlasst. Im Einigungsvertrag wurde die
Einlagerung bis zum 30.06.2000 befristet.
Der Nachweis der Langzeitsicherung ist ein wichtiger Bestandteil der
Sicherheitsbewertung des Endlagers Morsleben. Maßstab für
den Sicherheitsnachweis waren die Grundsätze der Internationalen
Atomenergie Organisation (IAEO) und die damals geltenden gesetzlichen
Grundlagen der DDR. Bereits vor der Vereinigung Deutschlands hat der
Bundesumweltminister Experten beauftragt, eine Sicherheitsbewertung
für das ERAM durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Bewertung
zeigen, dass keine Gefährdung besteht, die eine Einstellung des
Betriebes der Anlage erforderlich machen würde. |
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Im ERAM wurden im Wesentlichen nur solche radioaktiven Abfälle
eingelagert, die in anderen Ländern oberflächennah beseitigt
werden. Im Laufe der ersten zwölf Jahre des Einlagerungsbetriebes
wurden vier Techniken entwickelt und eingesetzt:
- Verbringung flüssiger radioaktiver Abfälle
- Versturz fester radioaktiver Abfälle
- Stapelung fester radioaktiver Abfälle in 200-Liter-Fässern
- Versenkung umschlossener Strahlenquellen
Es wurden bis 14 300 m3 radioaktive Abfälle und 6
700 umschlossene Strahlenquellen eingelagert.
Die von solchen Abfällen ausgehende Gefahr ist gering. Berechnungen
zeigen, dass selbst bei der Annahme des Störfalls "Wassereinbruch
in das Endlager" die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung
in keinem Fall überschritten werden. Dies gilt sowohl für
die bereits eingelagerten Abfälle als auch bei einer zusätzlichen
Einlagerung von Abfällen im genehmigten Betriebszeitraum. |
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