Endlager Morsleben (ERAM)


 
In der DDR wurde 1970 das ehemalige Salzbergwerk Bartensleben als Endlager für radioaktive Abfälle (ERAM) ausgewählt. Es liegt in Sachsen-Anhalt in Morsleben, Kreis Haldensleben

1912 wurde die Salzförderung im Schacht Bartensleben aufgenommen. Bei der Steinsalzgewinnung bis 1969 sind in einer Tiefe bis rund 520 Meter Hohlräume bis zu 100 Meter Länge und 30 Meter Breite und Höhe entstanden. Nach ausführlichen Eignungsuntersuchungen der Grube Bartensleben wurde 1972 eine Genehmigung zur Errichtung des Endlagers erteilt. Sie war mit der Maßgabe verbunden, die Umrüstung der Schachtanlage sowie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchzuführen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Versuchsbetriebes erging die Genehmigung zum Betrieb mit einer Gültigkeit von fünf Jahren, der sich eine zweite Genehmigung für den Dauerbetrieb anschloss. Mit der Herstellung der deutschen Einheit ging die Zuständigkeit für den Betrieb des ERAM auf das Bundesministerium für Strahlenschutz über. ERAM ist ein Bundeslager, in dem radioaktive Abfälle aus den alten und neuen Bundesländern eingelagert werden können, die im Zusammenhang mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Medizin und Forschung entstanden sind.

Entsprechend dem Ziel der gesetzlichen Übergangs- und Überleitungsvorschrift zur schrittweisen Anpassung von Genehmigungen der ehemaligen DDR an das bundesdeutsche Recht wurden im Endlager Morsleben zur Verbesserung des Brand- und Strahlenschutzes eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt.

Dennoch hat das Bundesumweltministerium aus Vorsorgegründen die weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle zunächst ausgesetzt und weitere Untersuchungen veranlasst. Im Einigungsvertrag wurde die Einlagerung bis zum 30.06.2000 befristet.

Der Nachweis der Langzeitsicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsbewertung des Endlagers Morsleben. Maßstab für den Sicherheitsnachweis waren die Grundsätze der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) und die damals geltenden gesetzlichen Grundlagen der DDR. Bereits vor der Vereinigung Deutschlands hat der Bundesumweltminister Experten beauftragt, eine Sicherheitsbewertung für das ERAM durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Bewertung zeigen, dass keine Gefährdung besteht, die eine Einstellung des Betriebes der Anlage erforderlich machen würde.


Im ERAM wurden im Wesentlichen nur solche radioaktiven Abfälle eingelagert, die in anderen Ländern oberflächennah beseitigt werden. Im Laufe der ersten zwölf Jahre des Einlagerungsbetriebes wurden vier Techniken entwickelt und eingesetzt:
  • Verbringung flüssiger radioaktiver Abfälle

  • Versturz fester radioaktiver Abfälle

  • Stapelung fester radioaktiver Abfälle in 200-Liter-Fässern

  • Versenkung umschlossener Strahlenquellen
Es wurden bis 14 300 m3 radioaktive Abfälle und 6 700 umschlossene Strahlenquellen eingelagert.

Die von solchen Abfällen ausgehende Gefahr ist gering. Berechnungen zeigen, dass selbst bei der Annahme des Störfalls "Wassereinbruch in das Endlager" die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung in keinem Fall überschritten werden. Dies gilt sowohl für die bereits eingelagerten Abfälle als auch bei einer zusätzlichen Einlagerung von Abfällen im genehmigten Betriebszeitraum.