Primärregelung


 
Ein Anstieg des Stromverbrauchs belastet zunächst einmal das Niederspannungsnetz. Zum Teil kompensieren sich unterschiedliche Belastungen an verschiedenen Stellen des Niederspannungsnetzes wechselseitig. Verbleibt aber per saldo ein Spannungsabfall, der bestimmte Toleranzwerte überschreitet, so muss der Lastwechsel vom übergeordneten Mittelspannungsnetz ausgeglichen werden. Und wenn im Mittelspannungsnetz die Lastrechnung nicht aufgeht, müssen das Hoch- und Höchstspannungsnetz in die Bresche springen.


Im Hoch- und Höchstspannungsnetz wird z. B. ein höherer Stromverbrauch zunächst aus der Bewegungsenergie aller rotierenden Massen gedeckt. Er zehrt damit an der Drehzahl der mächtigen Rotoren in den Kraftwerken und könnte die Einhaltung der Netzfrequenz gefährden, wenn nicht eine automatische Regelung sofort dafür sorgen würde, dass die Turbinen mehr Dampf bekommen und so das weitere Absinken der Drehzahl verhindern. An dieser "Primärregelung" sind Kraftwerke aus dem gesamten Verbund beteiligt. Je größer ein Verbund ist, umso größer ist die Leistungsfähigkeit dieser Primärregelung, die in Sekundenschnelle abläuft und deshalb auch als "Sekundenreserve" bezeichnet wird.

So kann ein Lastwechsel, der zehn Großkraftwerke total überfordern würde, von fünfzig Großkraftwerken mühelos aufgefangen werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die an der Primärregelung beteiligten Kraftwerke nicht bereits bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit beansprucht sind, sondern noch über entsprechende Reserven verfügen. Die deutschen Verbundpartner haben sich darauf verständigt, bei den laufenden Kraftwerken für die Primärregelung ein Leistungsband von 2,5 % der augenblicklichen Erzeugungsleistung freizuhalten. Diese Reserve muss zur Hälfte innerhalb von 5 Sekunden und insgesamt innerhalb von 30 Sekunden bereitgestellt werden.