| |
| Die bisher beschriebene "rotierende Reserve",
wie sie durch die Regelung der laufenden Turbinensätze zur Verfügung
steht, ist jedoch begrenzt. Außerdem muss sie unverzüglich
entlastet werden, damit sie bei Bedarf erneut in Anspruch genommen
werden kann. Deshalb wird gleichzeitig mit der Primärregelung
eine "Sekundärregelung" veranlasst. Und zwar
muss nun der Verbundpartner, in dessen Gebiet der vermehrte Verbrauch
entstanden ist, innerhalb kürzester Zeit zusätzliche Kraftwerkskapazitäten
einsetzen. In der Regel handelt es sich um Pumpspeicherwerke
oder Gasturbinenkraftwerke. Diese Sekundärregelung löst
innerhalb weniger Minuten die Primärregelung vollkommen automatisch
ab. |
 |
Die Sekundärregelung besorgt bei jedem Verbundunternehmen
ein "Leistungs-Frequenz-Regler". Dabei handelt es
sich um eine Vorrichtung, welche die Einhaltung eines vorgegebenen
Leistungsaustauschs unter den Verbundpartnern sichert. Der Regler
kontrolliert ständig den Leistungsfluss an den Kuppelstellen
zu den Netzen der Verbundpartner und misst die aktuelle Netzfrequenz.
Er vergleicht den tatsächlichen Leistungsfluss mit den vereinbarten
Übergabewerten und ermittelt so eventuelle Leistungsdefizite.
Entsprechend steuert er dann den Einsatz des Regelkraftwerks, um die
Primärregelung zu entlasten und die Netzfrequenz wieder an die
Norm heranzuführen.
Wenn Lastschwankungen innerhalb des westeuropäischen Verbundnetzes
auszugleichen sind, übernimmt die RWE Energie stellvertretend
für alle deutschen Verbundpartner die Sekundärregelung.
Hierfür werden die Messwerte sämtlicher Kupplungen, die
das deutsche Stromnetz mit den übrigen UCTE-Netzen verbinden,
zur RWE Energie übertragen. |
|