Sekundärregelung


 
Die bisher beschriebene "rotierende Reserve", wie sie durch die Regelung der laufenden Turbinensätze zur Verfügung steht, ist jedoch begrenzt. Außerdem muss sie unverzüglich entlastet werden, damit sie bei Bedarf erneut in Anspruch genommen werden kann. Deshalb wird gleichzeitig mit der Primärregelung eine "Sekundärregelung" veranlasst. Und zwar muss nun der Verbundpartner, in dessen Gebiet der vermehrte Verbrauch entstanden ist, innerhalb kürzester Zeit zusätzliche Kraftwerkskapazitäten einsetzen. In der Regel handelt es sich um Pumpspeicherwerke oder Gasturbinenkraftwerke. Diese Sekundärregelung löst innerhalb weniger Minuten die Primärregelung vollkommen automatisch ab.


Die Sekundärregelung besorgt bei jedem Verbundunternehmen ein "Leistungs-Frequenz-Regler". Dabei handelt es sich um eine Vorrichtung, welche die Einhaltung eines vorgegebenen Leistungsaustauschs unter den Verbundpartnern sichert. Der Regler kontrolliert ständig den Leistungsfluss an den Kuppelstellen zu den Netzen der Verbundpartner und misst die aktuelle Netzfrequenz. Er vergleicht den tatsächlichen Leistungsfluss mit den vereinbarten Übergabewerten und ermittelt so eventuelle Leistungsdefizite. Entsprechend steuert er dann den Einsatz des Regelkraftwerks, um die Primärregelung zu entlasten und die Netzfrequenz wieder an die Norm heranzuführen.

Wenn Lastschwankungen innerhalb des westeuropäischen Verbundnetzes auszugleichen sind, übernimmt die RWE Energie stellvertretend für alle deutschen Verbundpartner die Sekundärregelung. Hierfür werden die Messwerte sämtlicher Kupplungen, die das deutsche Stromnetz mit den übrigen UCTE-Netzen verbinden, zur RWE Energie übertragen.