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In jedem der genannten Netzblöcke beträgt
zwar die Nennfrequenz 50 Hz, tatsächlich ergeben sich jedoch
durch die Veränderlichkeit der Belastung und durch das Wirken
der Regelung stets kleinere Abweichungen von dieser Nennfrequenz.
Während im UCTE-Netz durch seine Größe und eine sehr
harmonisch geführte Regelung die kurzfristigen Frequenzschwankungen
in der Größenordnung von etwa +/- 50 mHz gehalten werden
und sogar eine Nachführung der Synchronzeit an die astronomische
Zeit erfolgt, wurde z. B. im CDO-Netz eine Abweichung von der Nennfrequenz
von bis zu 1 Hz und mehr zugelassen.
Eine Parallelschaltung der Blöcke, die eine gemeinsame und gleiche
Frequenz voraussetzt, war daher nicht möglich.
Aus diesem Grunde wurde der Stromaustausch zwischen den Blöcken
entweder über Gleichstrom-Kurzkupplungen (GKK) bzw. Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung
(HGÜ) oder im so genannten Insel- bzw. Kraftwerksrichtungsbetrieb
abgewickelt. |
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