Zusammenarbeit zwischen den Verbundblöcken


 
In jedem der genannten Netzblöcke beträgt zwar die Nennfrequenz 50 Hz, tatsächlich ergeben sich jedoch durch die Veränderlichkeit der Belastung und durch das Wirken der Regelung stets kleinere Abweichungen von dieser Nennfrequenz.

Während im UCTE-Netz durch seine Größe und eine sehr harmonisch geführte Regelung die kurzfristigen Frequenzschwankungen in der Größenordnung von etwa +/- 50 mHz gehalten werden und sogar eine Nachführung der Synchronzeit an die astronomische Zeit erfolgt, wurde z. B. im CDO-Netz eine Abweichung von der Nennfrequenz von bis zu 1 Hz und mehr zugelassen.

Eine Parallelschaltung der Blöcke, die eine gemeinsame und gleiche Frequenz voraussetzt, war daher nicht möglich.

Aus diesem Grunde wurde der Stromaustausch zwischen den Blöcken entweder über Gleichstrom-Kurzkupplungen (GKK) bzw. Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) oder im so genannten Insel- bzw. Kraftwerksrichtungsbetrieb abgewickelt.