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Wasser kann als Oberflächen-, Grund- oder Abwasser genutzt
werden.
Das Wasser aus Seen oder Flüssen kann direkt entnommen
werden und über den Verdampfer der Wärmepumpe geleitet und
dabei abgekühlt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass
das Wasser an keiner Stelle unter 0 °C sinkt. Da das Wasser um
etwa 4 bis 5 °C abgekühlt wird, darf die Wassertemperatur
auch im Winter nicht unter 8 °C absinken. Zudem muss eine ausreichende
Versorgung der Wärmepumpe mit Wasser sichergestellt sein.
Grundwasser ist eine optimale Voraussetzung für den Betrieb
von Wärmepumpen. Die Installation einer Wärmepumpe mit Grundwasser
muss von der Behörde genehmigt werden. Das Grundwasser wird durch
einen Förderbrunnen entnommen, über den Verdampfer geleitet
und hier abgekühlt. Über einen zweiten Brunnen, den so genannten
Schluckbrunnen, wird das abgekühlte Wasser wieder dem Grundwasser
zugeführt. Der Abstand der beiden Brunnen wird ebenfalls von
der Behörde vorgeschrieben. Der Förderbrunnen muss in Fließrichtung
des Grundwassers vor dem Schluckbrunnen liegen. Die Temperatur des
Grundwassers beträgt über das ganze Jahr hin nahezu konstant
10 °C. Das verwendete Wasser darf maximal um 5 °C abgekühlt
werden. Mit Grundwasserwärmepumpen werden die besten Energieausbeuten
erreicht. Sie können auch im tiefsten Winter wirtschaftlich eingesetzt
werden.
Auch Abwässer lassen sich für den Betrieb von Wärmepumpen
einsetzen. Dabei kann die Wassertemperatur jedoch sehr stark schwanken.
Bei Haushalten und Kleinbetrieben fallen Abwässer in sehr unterschiedlicher
Menge und Temperatur an. Bei Großbetrieben fallen jedoch das
ganze Jahr hindurch aus Kühlvorgängen konstante Wassermengen
mit Temperaturen von z. B. 50 °C an. Auch Abwässer biologischer
Kläranlagen werden für den Betrieb von Wärmepumpen
verwendet. |
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