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In Deutschland sind zurzeit bis auf einige kleine Erprobungsprojekte
keine wesentlichen Aktivitäten zur Markteinführung von Elektrofahrzeugen
festzustellen.
Alle Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der großen deutschen
Automobilkonzerne orientieren sich an den Anforderungen der kalifornischen
Gesetzgebung, wo im Jahr 1990 der "Clean Air Act"
beschlossen wurde. Dieser schreibt vor, dass von 1998 an mindestens
2 % und vom Jahr 2003 an mindestens 10 % der von einem Hersteller
verkauften Neuwagen emissionsfrei sein müssen. Zurzeit kann diese
Forderung nur von Elektrofahrzeugen erfüllt werden. |
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